AGB - Geschäftsbedingungen


§1 - Allgemeines
Für den Verkauf, Vertrieb, Veredelung, sowie die Herstellung und die Lieferung unserer Produkte sind diese Bedingungen Bestandteil. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Kunden (Besteller) im Sinne dieser, unserer Geschäftsbedingungen sind sowohl (End-)Verbraucher als auch Unternehmer, die mit uns Rechtsgeschäfte  abschließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.

Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h., sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.

Folgebestellungen / Wiederholte Bestellungen
Im Falle wiederholten Bestellungen, bzw. Folgebestellungen gelten auch ohne Unterschrift des Kunden, unsere aktuellsten Verkaufsbedingungen als akzeptiert und somit Vertragsgrundlage. Unsere aktuellsten Einkaufsbedingungen wurden mit dem
Erstgeschäft anerkannt, wir gehen davon aus, das sich der Kunde bei wiederholtem Vertragsabschluß über eventuelle Aktualisierungen Informiert hat.

§2 -  Angebote, Bestellungen, Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind freibleibend . Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie durch unseren Geschäftsinhaber schriftlich, mit rechtsgültiger Unterschrift bestätigt werden, oder die Ware ausgeliefert wird. Condi-Werbung kann den Vertragsabschluß - bei mangelnder Kreditwürdigkeit auch nachträglich - von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. Wir behalten uns Ausdrücklich vor, auch nach Vertragsabschluß, Einkünfte über unseren Kunden einzuholen, und aus deren Ausgang abhängig Lieferungen gegen offene Rechungen erfolgen zu lassen, unberücksichtig von zugesicherten, oder beabsichtigten Lieferterminen.

§3 - Preise
Alle genannten Preise, sowie die aus unseren Angeboten sind freibleibend und verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung. Porto, Fracht und sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll, Endmontage vor Ort.
Die Verpackungskosten und Transport- oder Versandkosten sind vom Kunden (Besteller) zu tragen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung über ihre jeweilige Höhe bedarf. Wir handeln kostengünstigst für unseren Kunden unter Berücksichtigung von  Handling, Versandkosten und Verwaltungsaufwand.
 
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste, aus einem zugestellten Kostenvoranschlag oder Angebot.

§4 - Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne das eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, behördliche Maßnahmen, jede Form des Arbeitskampfes. Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.

§5 - Abnahmeverzug
Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggf. ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
 

§6 - Lieferung
Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten (oben § 3), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch von der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt. Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Lieferung länger als einen Monat verzögert. Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadensersatzansprüche nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und uns oder unseren Gehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Schadensersatzansprüche sind auf den typischerweise entstehenden Schaden bei Geschäften dieser Art beschränkt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich was anderes vereinbart.
 

§7 -  Gefahrenübergang
(a) der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald ihm die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist, spätestens jedoch mit Beginn der Verladearbeiten beim Verlassen des Lieferwerkes. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(b) bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unser Haus oder das Haus unseres Lieferanten verlassen hat.
 

§8 -  Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Verkaufspreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt.) hat - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar, durch Überweisung oder durch Bankeinzug zu erfolgen. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach der Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine in der Hereinnahme von Wechseln zugrundeliegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu bezahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden ist nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung durchzuführen. Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Kunde binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Wird einer Lastschrift nicht gerechtfertigt widersprochen oder wird diese mangels Deckung zurückgebucht, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 pro Lastschrift berechnet. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist es uns freigestellt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
 

§9 - Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in einen laufenden Kontokorrent sowie die Saldoziehung und dessen Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Verfügungen über die Ware dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte werden sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar in die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Eine etwaige Be- oder Vorarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
 

§10 - Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistungen gegen uns nur im Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber nach dem Gesetz haftet. Gewährleistungsansprüche gegen stehen nur unmittelbaren Käufern zu und sind nicht abtretbar.

§11 - Importware - Werbartikel
Da es sich bei den meisten Werbeartikeln um Importware handelt, kann es vorkommen, dass Farbverschiebungen, leichte Veränderungen der Oberfläche usw. auftreten. Dies ist kein Grund zur Reklamation.

$12 -  Reparaturen, Rücksendungen
Die Anlieferung von reparaturbedürftiger Ware muss, soweit der Lieferer nicht zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kostenfrei erfolgen.
Rücksendungen zur Gutschrift werden nur angenommen, wenn vorher das Einverständnis des Lieferers eingeholt wurde. Bei Warenrücksendungen ist stets die Rechnungsnummer des Lieferers anzugeben. Der Berechnung des Gutschriftsbetrages werden die fakturierten Preise abzüglich 10 % Verwaltungsaufwand und die Bewertung der Ware durch den Lieferer zugrundegelegt. Die Bewertung erfolgt nach Zustand und Wiederverwendbarkeit unter Abzug der für den Auftrag und Bezahlung der Rücksendung an das Auslieferungslager entstandenen Kosten sowie etwaiger Aufwendungen für eine Instandsetzung. Veraltete Geräte oder Sonderanfertigungen können nicht mehr zurückgenommen werden.

§13 - Leihgegenstände

Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Farbtafeln, Mustervorlagen, Referenzexemplare, Hardware, Software) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns im erhaltenen Zustand herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch sind für Kaufleute ausgeschlossen.
 

§14 -  Mietgegenstände
Die dem Kunden überlassenen Mietgegenstände (z.B. mobile Messessysteme, Werbetransparente, Aufsteller usw.) verbleiben auch bei Stellung von Kautionen im Eigentum der Fa. Condi-Werbung. Der Kunde hat die Mietgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns zurückzugeben. Werden nach Rückgabe des Mietgegenstandes Beschädigungen festgestellt, sind wir berechtigt, diese Schäden von der erhaltenen Sicherheitsleistung (Kaution) beheben zu lassen, oder selbst zu beheben. Reicht die Kaution für die Instandsetzung des Mietgegenstandes nicht aus oder ist an dem Mietgegenstand ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, kann die den Kautionsbetrag übersteigende Summe für Reparatur oder Neuanschaffung nachgefordert werden. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurück, kann die Fa. Condi-Werbung schriftlich eine Nachfrist setzen. Gibt der Kunde den Mietgegenstand auch nach Ablauf dieser Frist nicht heraus, gilt der Mietgegenstand vom Kunden als gekauft. Als Kaufpreis gilt das doppelte des Kautionsbetrages automatisch als Vereinbart. Kosten für den Rücktransport des Mietgegenstandes nach Ablauf der Mietzeit sind vom Kunden zu tragen. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Die vom Kunden zu bezahlende Mietzeit beginnt mit dem Tag des Verlassen des Mietgegenstandes (Versand) und endet mit dem Tag des Eintreffens bei der Fa. Condi-Werbung.
 

§15 -  Ausnahmen und Ergänzungen
Für folgende Dienstleistungen ergeben sich Ausnahmen von diesen Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und werden durch gesonderte AGB ergänzt bzw. in Teilbereichen ersetzt: Kreativdienstleistungen sind Leistungen wie folgt und beinhalten unsere separaten Kreativ-AGB vom 01.11.2001: Texterstellung, Collage- und Retuschearbeiten (EBV), DTP-Entwurf, -Design, -Layout, -Satz, Screendesign, Webdesign, Homepage-Programmierung, Software- und Skript-Programmierung. Druckdienstleistungen sind Leistungen wie folgt und beinhalten unsere separaten Druck-AGB vom 01.11.2001: Druckvorstufe (Digitalisierung, Datenübergabe und -übertragung, Lithographie, Copy to Plate, Korrekturabzüge, Proof) Druck (insb. Offset-, Textil-, Digital- und Siebdruck) Verarbeitung und -veredlung (insb. Schneiden, Falzen, Falten, Zusammentragen, Stanzen, Prägen, Ösen, Kaschieren, Laminieren, Heften, Klammern, Binden, Kleben, Personalisieren, Verpacken) sonst. Waren wie Beschriftungen, Beklebungen, Reklamen, Schilder, Displays
 

§16 -  Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Gewährleistungsansprüche handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
 

§17 -  Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang des Geschäftsumganges mit Condi-Werbung zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
 

§18 -  Datenschutz
Condi-Werbung ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
 

§19 -  Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.
 

§20 - Haftung und Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Condi-Werbung wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Wir haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. Wir haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Condi-Werbung oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung unserer Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
 

§21 - Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist 95632 Wunsiedel (Deutschland). Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand ebenfalls in Wunsiedel oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. Wunsiedel ist ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

AGB (Übersicht)
 

Separate Kreativ-AGB der Condi-Werbung, 95615 Marktredwitz gültig ab 01.11.2002:
Für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung folgender Produkte sind diese Bedingungen Bestandteil und ersetzen gegebenenfalls die entsprechenden Punkte unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Texterstellung, Collage- und Retuschearbeiten (EBV), DTP-Entwurf, -Design, -Layout, -Satz, Screendesign, Webdesign, Homepage-Programmierung, Software- und Skript-Programmierung. Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
 

§1 Vergütung
Wurde keine Pauschale für Kreativ-Leistungen vereinbart, werden diese nach Aufwand zum Stundensatz von 40,- EUR pro Stunde berechnet. Werden Mehrarbeiten für einen Pauschalauftrag gefordert, werden diese ebenfalls zum genannten Stundensatz berechnet.
 

§2 Vorlagen
Werden für die Fertigstellung eines Kreativauftrages Vorlagen nicht vereinbarungsgemäß geliefert, werden diese zum genannten Stundensatz nachbearbeitet. Ist eine Nachbearbeitung im Sinne der einwandfreien Erledigung eines Auftrages notwendig und ist diese im vereinbarten Zeitrahmen nicht zu bewältigen, so befindet sich der Kunde im Lieferverzug entsprechend §4 dieser Kreativ-AGB. Dies gilt auch dann, wenn die Vorlagen von Dritten geliefert werden.
 

§3 Vorschläge
Wird ein Entwurf, Design oder Layout beauftragt, werden mittels einer Korrekturrunde Änderungen nach Kundenwunsch vorgenommen. Diese sind mittels eines Scribbles oder schriftlicher Korrekturanweisungen mitzuteilen. Wurde die Anzahl der Korrekturrunden nicht beauftragt, gilt eine kostenlose Korrekturrunde als vereinbart. Weitere Korrekturaufträge werden zum genannten Stundensatz bearbeitet.
 

§4 Liefer- und Abnahmeverzug
(ersetzt §4 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Befindet sich der Kunde im Lieferverzug (bezogen auf die für die Fertigstellung des Auftrages notwendige Vorlagen oder Daten) oder im Abnahmeverzug (besonders innerhalb einer Korrekturrunde oder im Freigabeverfahren), so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Kann aufgrund des Liefer- oder Abnahmeverzuges des Kunden ein Auftrag innerhalb einer gesetzten Frist nicht vollendet werden, wird der ausstehende Auftragsumfang als vollendet angesehen und berechnet. Kann aufgrund von Liefer- oder Abnahmeverzug ein Teilauftrag nicht fristgerecht erledigt werden, so ist die Terminierung des Gesamtauftrages entsprechend anzupassen.
 

§5 Geistiges Eigentum / Urheberrecht
(ergänzt §8 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Soweit nicht anders vereinbart, bleibt das Urheberrecht an Kreativleistungen im Eigentum der Condi-Werbung ("Copyright"), der Kunde erhält die Nutzungsrechte im üblichen Rahmen. Nicht autorisierte Nutzung, Reproduktion, Modifikationen und Weitergabe unserer geistigen Leistungen kann mit Lizenzgebühren in Höhe von bis zu 5% des unter Anwendung unseres Kreativproduktes zu erwartenden Jahresumsatzes berechnet werden. Eine Duldung der weiteren Nutzung erfolgt nur gegen gleichzeitige Zahlung der genannten Lizenzgebühren. Bei verspäteter Kenntnisnahme des Mißbrauchs unseres Urheberrechts können bis zu 5 Jahre nachträglich Lizenzgebühren erhoben werden. Im übrigen gelten die Urheberrechtsbestimmungen nach BGB.
 

§6 Werkauftrag
(ergänzt §9 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Soweit nicht anders vereinbart, werden Werkaufträge (insbesonders im Software- und Skriptingbereich) nach Leistungskatalog gefertigt. Der Kunde hat den Werkauftrag ausgiebig auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Kunden beschränkt sich auf maximal den Auftragswert. Ein Haftungsanspruch aufgrund Fehlanwendungen, Sicherheitsdefizite oder grober Fahrlässigkeit des Kunden besteht nicht. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Wird kein Leistungskatalog vorab beauftragt und der Leistungsumfang nicht anderweitig genau definiert, besteht keinerlei Haftungsanspruch außer in den im BGB genannten Allgemeinfällen.
 

§7 Sonstiges
Regress- und Minderungsforderungen aus Druckdienstleistungen können nicht auf Kreativdienstleistungen angerechnet werden. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben entsprechend §6 beschränkt.


§8 Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.


Separate Druck-AGB der Fa. Condi-Werbung, 95615 Marktredwitz - gültig ab 01.11.2001:
Für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung folgender Produkte sind diese Bedingungen Bestandteil und ersetzen gegebenenfalls die entsprechenden Punkte unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Druckvorstufe (Digitalisierung, Datenübergabe und -übertragung, Lithographie, Copy to Plate, Korrekturabzüge, Proof) Druck (insb. Offset-, Textil-, Digital- und Siebdruck) Verarbeitung und -veredlung (insb. Schneiden, Falzen, Falten, Zusammentragen, Stanzen, Prägen, Ösen, Kaschieren, Laminieren, Heften, Klammern, Binden, Kleben, Personalisieren, Verpacken) sonst. Waren wie Beschriftungen, Beklebungen, Reklamen, Schilder, Displays. Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
 

§1 Druckabwicklung
Ohne Andruck, genaue Farbdefinition oder Farbmuster sowie ohne Revision des Druckfilms können wir keinerlei Haftung für Fehler jeder Art übernehmen. Insbesondere nicht für Belichtungsfehler, Satzfehler und Farbdifferenzen. Farbabweichungen im Textildruck von Druckauflage zu Druckauflage sind nicht reklamierbar. Die unterschriebene Auftragsbestätigung gilt als Druckfreigabe, auch als Freigabe der Gestaltungsinhalte (soweit nicht anders vereinbart). Druckfilmkosten geben nur den Materialwert wieder, sie bleiben unser Eigentum (soweit nicht anders vereinbart). Die Aufbewahrung dieser kann nur für drei Monate gewährleistet werden. 10% Über- oder Unterlieferung sind maschinenbedingt und nicht reklamierbar.
 

§2 Preise
(ersetzt §2 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Beauftragung gültigen Preisliste, aus einem zugestellten Kostenvoranschlag oder Angebot. Sollte die bestellte Leistung terminbezogen sein, sind wir berechtigt, zur termingerechten Lieferung notwendigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesonders, wenn der zeitliche Verzug durch nicht fristgerechte Abgabe von notwendigen Informationen, Vorlagen oder Freigaben durch den Kunden zu verantworten ist.
 

§3 Abnahmeverzug
(ersetzt §4 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe des vollen Preises zzgl. evtl. angefallener Lager-, Liefer- und Beseitigungskosten verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggf. ein höherer Preis in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
 

§4 Lieferung
Offensichtliche Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt an Condi-Werbung und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Menge, Umhüllung und Verladung.
 

§5 Sonstiges
Regress- und Minderungsforderungen aus Technik-, Kreativ- oder Onlinedienstleistungen können nicht auf Druckdienstleistungen angerechnet werden. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben auf max. 30% des Preises beschränkt.

§7 Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.